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    Den allgemein geltenden Bestimmungen folgend entfällt die Maskentragungspflicht im Amtsgericht Dresden. Jedoch ist die Pandemie nicht überwunden. Alle Mitarbeiter und Besucher sind zu einem verantwortungsvollen Umgang angehalten, insbesondere empfiehlt sich die Maskentragung, um sich und andere zu schützen bei Terminen, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

    Bringen Sie bitte in jedem Fall eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP-2-Maske) mit ins Gericht, falls der Richter bzw. Rechtspfleger in den Verhandlungen oder die Mitarbeiter des Gerichts in ihren Büros das Tragen einer medizinischen Maske wünschen bzw. anordnen.

    Die Rechtsantragstelle und alle Abteilungen beim Amtsgericht Dresden sind wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Für eine Vorsprache beim Amtsgericht ist eine Terminvereinbarung zwingend notwendig. Diese kann telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Die Kontaktdaten der einzelnen Abteilungen finden Sie unter dem Punkt «Kontaktdaten für die Terminvereinbarung». Bitte bemühen Sie sich auch in eilbedürftigen Angelegenheiten um eine vorherige Terminvereinbarung.

    Die Gerichtskasse kann während der Sprechzeiten ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.

    • Rechtsantragstelle, Roßbachstraße 6: 0351/446-3170 oder per E-Mail an RAST-Hauptstelle@agdd.justiz.sachsen.de
    • Gerichtskasse: 0351/446-3092
    • Zeugen- und Sachverständigenentschädigung, Fahrkartenbereitstellung für bedürftige Menschen: 0351/446-3090
    • Rechtsantragstelle in Zwangsvollstreckungssachen, Olbrichtplatz 1: 0351/446-3431
    • Betreuungs- und Unterbringungssachen: 0351/446-3220
    • Grundbuchamt: 0351/446-3540
    • Kontaktdaten in Nachlasssachen finden Sie nachfolgend.

    Im Eingangsbereich des Gerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt.

    Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Um einen reibungslosen Ablauf der Kontrolle zu gewährleisten und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, werden Sie gebeten, mitgebrachte Taschen und alle anderen Gegenstände, die Sie bei sich tragen, auf den Tisch bzw. in ein auf dem Tisch stehendes Behältnis neben dem Detektorrahmen zu legen, bevor Sie durch den Detektorrahmen gehen.

    Sollte es trotzdem einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen beim Betreten des Gerichts kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Die Maßnahmen dienen auch Ihrer persönlichen Sicherheit. Bitte planen Sie etwa auftretende Verzögerungen für ein pünktliches Erscheinen zu anberaumten Gerichtsterminen ein.

    Für Straf-, Zivil-, Familien- und Betreuungssachen, in denen mit einer richterlichen Entscheidung nicht bis zum nächsten Werktag zugewartet werden kann, besteht an Wochenenden und Feiertagen im Landgerichtsbezirk Dresden ein Bereitschaftsdienst im Gebäude des Amtsgerichts Dresden. Er ist telefonisch in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter der Rufnummer 0351/446-3121 zu erreichen.

    Ab Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet eingerichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Amtsgericht Dresden ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege unterliegt keiner Transparenzpflicht.

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